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   RG, 24.03.1928 - V 420/27   

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https://dejure.org/1928,232
RG, 24.03.1928 - V 420/27 (https://dejure.org/1928,232)
RG, Entscheidung vom 24.03.1928 - V 420/27 (https://dejure.org/1928,232)
RG, Entscheidung vom 24. März 1928 - V 420/27 (https://dejure.org/1928,232)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Muß die Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts als Verfahrensrüge innerhalb der Revisionsbegründungsfrist vorgebracht werden? 2. Kann, wenn die Revisionsbegründungsfrist gewahrt ist, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung rechtzeitigen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Revisionsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 121, 5
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 20.12.1927 - III 239/27

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus RG, 24.03.1928 - V 420/27
    Es soll derselbe Fall vorgelegen haben, wie er in der Entscheidung des Reichsgerichts vom 20. Dezember 1927 III 239/27 (RGZ. Bd. 119 S. 280) behandelt ist, daß nämlich ständiger Vorsitzender des erkennenden Senats des Berufungsgerichts nicht der Kammergerichtspräsident oder ein Senatspräsident, sondern ein Kammergerichtsrat gewesen sei.
  • BGH, 09.01.2018 - II ZB 14/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Hinreichende Bestimmtheit des Feststellungsziels;

    Für eine solche nachträgliche inhaltliche Ergänzung einer an sich fristgerecht eingereichten Rechtsmittelbegründung ist keine Wiedereinsetzung zu gewähren (vgl. RGZ 121, 5 f.; BGH, Urteil vom 13. Februar 1997 - III ZR 285/95, NJW 1997, 1309, 1310; Beschluss vom 13. März 2007 - XI ZB 13/06, FamRZ 2007, 903 Rn. 12 mwN).
  • LAG München, 24.11.2014 - 10 Sa 770/13

    Urteilsberichtigung, Tatbestandsberichtigungsantrag, Berufung,

    Für das Revisionsverfahren hat schon das Reichsgericht ausgeführt, dass zu unterscheiden ist zwischen der Einhaltung der Frist für die Revisionsbegründung und der nachträglichen Geltendmachung einzelner Revisionsrügen; für letzteres sei eine Wiedereinsetzung nicht zu gewähren (RGZ 121, 5 f).
  • BGH, 13.02.1997 - III ZR 285/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer inhaltlich teilweise

    Für das Revisionsverfahren hat schon das Reichsgericht ausgeführt, daß zu unterscheiden ist zwischen der Einhaltung der Frist für die Revisionsbegründung und der nachträglichen Geltendmachung einzelner Revisionsrügen; für letzteres sei eine Wiedereinsetzung nicht zu gewähren (RGZ 121, 5 f).
  • BGH, 18.11.1999 - III ZR 87/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen

    Ist - wie im Streitfall - innerhalb der Revisionsbegründungsfrist eine wirksame, jedoch inhaltlich unvollständige Revisionsbegründung eingereicht worden, so kommt allerdings eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur nachträglichen Geltendmachung einzelner Verfahrensrügen nach übereinstimmender höchstrichterlicher Rechtsprechung im Zivil- und Verwaltungsprozeßrecht, auch des Senats, grundsätzlich nicht in Betracht (RGZ 121, 5, 6; Senatsurteil vom 13. Februar 1997 - III ZR 285/96 - NJW 1997, 1309, 1310 = VersR 1997, 643, 644 = LM § 233 [A] ZPO Nr. 9 m. abl.

    Das ist als Regel - mit freilich nicht wenigen Ausnahmen bei besonderen Verfahrenslagen - in der Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs auch für das Strafverfahrensrecht anerkannt (vgl. BGHSt 1, 44, 46 f.; 14, 330, 332 f.; 31, 161; Beschluß vom 7. September 1993 - 5 StR 162/93 - wistra 1993, 347; vom 25. April 1996 - 1 StR 6/96 - NStZ-RR 1996, 233, 234; vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 514/97 - BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 12) und basiert - neben dem Wortlaut der §§ 233 ZPO, 44 StPO (Versäumung der Frist, nicht einzelner Prozeßhandlungen; vgl. RGZ 121, 5, 6) - auf dem Gedanken, das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sei nicht dazu bestimmt, die inhaltliche Unvollständigkeit einer an sich fristgerecht eingelegten Rechtsmittelbegründung durch Nachschieben von Rügen zu heilen (Senatsurteil vom 13. Februar 1997 aaO; BAG NJW 1962, 2030; BVerwGE 28, 18, 21 f.).

  • BFH, 15.11.1967 - IV R 139/67

    Besetzung eines Gerichts - Vorschriftsmäßigkeit - Prüfung auf Rüge - GmbH & Co.

    Dieselbe Ansicht vertrat das Reichsgericht (RGZ 121 S. 5 und 121, 197), dem der BGH (Lindenmaier-Möhring Nr. 16 zu § 554 der Zivilprozeßordnung) folgte, wie sich daraus ergibt, daß er die Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung der Vorinstanz mit der Begründung zurückwies, sie sei nicht substantiiert vorgetragen worden.
  • BFH, 29.10.2012 - I S 11/12

    Begründetheit einer Anhörungsrüge

    In solchen Fällen wird keine verfristete Prozesshandlung nachgeholt, sondern nur ein nicht rechtzeitig vorgebrachter Revisionszulassungsgrund nachgeschoben (s. zur Revisionsbegründung Senatsurteil vom 6. Dezember 1978 I R 9/78, BFHE 126, 383, BStBl II 1979, 184; BFH-Beschluss vom 21. Februar 2007 VII R 51/04, BFH/NV 2007, 1161; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz 45; so bereits Urteil des Reichsgerichts vom 24. März 1928 V 420/27, RGZ 121, 5 zum Zivilprozessrecht).
  • BFH, 06.12.1978 - I R 9/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verspätete Verfahrensrüge -

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich einer verspäteten Verfahrensrüge kann - wenn die Revisionsbegründungsfrist im übrigen eingehalten war - nicht gewährt werden (Anschluß an die Urteile des RG vom 24. März 1928 V 420/27, RGZ 121, 5; des BAG vom 6. Juni 1962 3 AZR 296/59, NJW 1962, 2030, und des BVerwG vom 28. September 1967 VIII C 44.65, BVerwGE 28, 18).

    Dem ist die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht gefolgt (Urteil des Reichsgerichts vom 24. März 1928 V 420/27, RGZ 121, 5; Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Juni 1962 3 AZR 296/59, Neue Juristische Wochenschrift 1962 S. 2030; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 28. September 1967 VIII C 44.65, BVerwGE 28, 18).

  • BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 32/60

    Berufungsgericht - Vorschriftsmäßige Besetztung - Revisionsgericht - Amtsprüfung

    Von Amts wegen nachzuprüfen ist vom Revisionsgericht vielmehr nur das Vorliegen der unverzichtbaren Prozeßvoraussetzungen und der Prozeßfortsetzungsvoraussetzungen wie Zulässigkeit des Rechtsweges, Rechtsschutzbedürfnis, Zulässigkeit des Rechtsmittels« Vorschrifts mäßige Besetzung des erkennenden Gerichts ist keine Prozeßvoraussetzung und keine Prozeßfortsetzungsvoraussetzung (vgl, RGZ 121, 5; BGH in LM Nr, 10 zu § 551 Ziff. 1 ZPO; BSG vom 28» Juli 1961, 8 RV 145/59; Heußner, NJW 61, 1189)« Wenn das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt ist, wird dadurch nicht die Zulässigkeit des eingeleiteten Verfahrens im ganzen oder für einen Teilabschnitt, sondern nur die Rechtmäßigkeit der ergangenen gerichtlichen Entscheidung und des Verfahrens vor dem betreffenden Gericht betroffen, - Q -
  • BVerwG, 29.06.1966 - I C 10.65

    Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes des Urteils - Voraussetzungen für die

    Der Senat war jedoch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 121, 5) und des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 6. Juni 1962, NJW 1962, 2030) der Auffassung, daß bei fristgerechter Begründung der Revision für die nachträgliche Geltendmachung einer einzelnen prozessualen Rüge Wiedereinsetzung nicht gewährt werden kann.
  • BGH, 18.10.1973 - V BLw 5/73

    Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung der Erteilung eines Hoffolgezeugnisses durch

    Es mag offen bleiben, ob eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand überhaupt in Betracht kommt, wenn es dem Rechtsbeschwerdeführer darum geht, eine einzelne Rüge nachzuschieben (vgl. BAG NJW 1962, 2030 m.w.N.; RGZ 121, 5).
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